Das hängt ganz von Ihrem Vorhaben ab.
Ein SiGeKo ist z.B. ab einer Baustellengröße von mehr als 500 Personentage oder ab mehreren Gewerken auf einer Baustelle gesetzlich verpflichtend.
Sie reduzieren Haftungsrisiken, vermeiden Unfälle und sorgen für einen reibungslosen Bauablauf.
Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, einen SiGeKo zu bestellen.
Ja, er ist von der Planung bis zur Fertigstellung für die Sicherheitskoordination zuständig.